Behandelte Oberflächen entsprechen den Erfordernissen des § 35 Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes (früher DIN 53160)
Besonders geeignet zur Werterhaltung hochwertiger Gegenstände wie Möbel, Türen, Wand- und Deckenverkleidungen, Truhen, Schnitzereien, Skulpturen, Bilderrahmen oder alter, gelaugter Schränke